Sehr geehrte Eltern,
wir freuen uns über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen. Anmeldungen der zukünftigen 5. Klassen für die Schule Höltystraße sind in der Zeit vom 09. Februar bis 01. März 2024 möglich. Bitte melden Sie sich im Sekretariat (Zimmer Nr. 014 im Erdgeschoss).
 
Anmeldeadresse:
Schule Höltystraße
Oberschule der Stadt Leipzig
Höltystraße 511
04289 Leipzig
Tel.: 0341/24158690
E-Mail:
 
Anmeldezeiten:
Freitag, 09. Februar 2024: 8:00-13:00 Uhr
Montag, 19. Februar 2024 – Freitag, 23. Februar 2024 8:00-13:00 Uhr
Montag, 26. Februar 2024: 8:00-13:00 Uhr
Dienstag, 27. Februar 2024: 8:00-16:00 Uhr
Mittwoch, 28. Februar 2024: 8:00-13:00 Uhr
Donnerstag, 29. Februar 2024: 8:00-16:00 Uhr
Freitag, 01. März 2024: 8:00-13:00 Uhr
 
Bitte bringen Sie unbedingt folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
 
als Original
– ausgefüllter Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
– Bildungsempfehlung

als Kopie
– aktuell erteilte Halbjahresinformation Klasse 4
– Jahreszeugnis Klasse 3
– Geburtsurkunde oder einen entsprechenden Identitätsnachweis des Kindes
– ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis,
Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten (z.B. LRS) sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan
– ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht
– ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist
– ggf. Impfausweis zur Vorlage im Original
 
Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
 
(Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter
https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119
auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.)
 
Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 13.05.2024.
Für das Schuljahr 2024/25 nehmen wir voraussichtlich 3 Klassen 5 auf.
 
Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.
 
Die Auswahl der SuS erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich beispielsweise wie folgt:
 
– ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule
– Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg)     
– Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule – Grundlage Routenplaner – Grenze 3,5 km)
– Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde/Stadt, einschließlich Stadt- bzw. Ortsteilen haben)
– Losentscheid
 
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen, eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
 
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.
Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, sodass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
 
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
 
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2024/25